Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wer hat Interesse in ehrenamtlicher Vormundschaft ein Kind oder einen Jugendlichen bis zur Volljährigkeit zu begleiten?
„Die ehrenamtliche Vormundschaft bietet die Möglichkeit, sich durch bürgerliches Engagement für junge Menschen in unserer Gesellschaft einzusetzen“, erläutert Ilsa Leifeld, zuständige Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften.
Der Gesetzgeber hat mit der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 beabsichtigt, der ehrenamtlichen Vormundschaft vor Amts- und Berufsvormündern mehr Gewicht zu verleihen. Demnach sollen ehrenamtliche Vormünder vorrangig von der Koordinierungsstelle geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund sucht das Kreisjugendamt, welches für die acht Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck zuständig ist, Personen, die bereit sind, in ehrenamtlicher Vormundschaft die rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes oder Jugendlichen zu übernehmen. Damit einher gehen die Sorge für das Kindeswohl sowie die Vertretung von Kindesinteressen in allen Lebensbereichen.
Die ehrenamtliche Vormundschaft bedeutet keine Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in den eigenen Haushalt; auch braucht es keine rechtlichen Vorkenntnisse. Im Unterschied zur Amtsvormundschaft bietet die ehrenamtliche Vormundschaft mehr zeitliche Ressourcen, um einen jungen Menschen individuell zu begleiten.
Mit der ehrenamtlichen Vormundschaft gehen Selbstständigkeit beim Engagement für den jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung einher; gleichzeitig steht im zuständigen Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises eine feste Ansprechpartnerin zur Einzelberatung zur Verfügung.
Erwartet werden die Teilnahme an Informations- und Schulungsveranstaltungen, die Fähigkeit, sich mit Verwaltungen, Behörden und Gerichten auseinander zu setzen, sich für die Belange des Kindes oder Jugendlichen einzusetzen und sich bei Problemen oder Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen und sich mit anderen ehrenamtlichen Vormündern auszutauschen.
Wer an einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert ist oder sich unverbindlich erkundigen möchte, kann am Montag, 7. Oktober 2024, um 17:00 Uhr, im Raum Sieg, Siegburger Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eine Informationsveranstaltung besuchen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten; diese nimmt Ilsa Leifeld, über E-Mail an vormundschaften@rhein-sieg-kreis.de oder telefonisch montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr über 02243 84435219 entgegen.
KONTAKT
Bettina Heinrichs-Müller
Telefon 02241 13-2219
VERANTWORTLICH
Rita Lorenz (Pressereferentin)
Telefon 02241 13-2966
Mobil 0170 8049394